 | BDK-Beschluss zur grünen Marktwirtschaft
Wir befinden uns inmitten des Wandels der alten Industriegesellschaft zu einer modernen wissensbasierten Ökonomie. Dazu gehört auch eine Neudefinition von Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Wissensgesellschaft, die besonders den Bereich Zugang zu Wissen und Informationen beinhaltet.
Im Rahmen dieses offenen Prozesses muss der Staat im übrigen sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichen und freien Zugang zu Bildung bekommen, und zwar lebenslang. Eine wesentliches Element der Armut und ihre Reproduktion ist schließlich auch Bildungsarmut. Bildung für alle ist die zwingende Voraussetzung für unser Bestehen in einer von Globalisierung geprägten Welt. Der wirtschaftliche Erfolg in der globalisierten Wissensgesellschaft hängt von der Frage ab, ob ein Land in der Lage ist, die Fähigkeiten seiner Bürgerinnen und Bürger – ihre Fertigkeiten, ihr Wissen und ihre Kreativität zu mobilisieren. Zur Wissensgesellschaft gehört die Fähigkeit zur Innovation. Der Kostenwettbewerb der vergangenen Jahre, der dazu geführt hat, dass viele unser Land auf einen Standort verengt haben, muss zu einem Wettbewerb um Innovationen werden. Der Staat muss die Bedingungen für die Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft optimieren. Er muss weniger bürokratisch agieren, Subventionen abbauen, die Forschungslandschaft verbessern und in der Lage sein, gesellschaftliche Ziele für den Innovationsprozess zu setzen.
Eine Herausforderung des „digitalen Zeitalters“ stellt sich mit den Fragen „Wie wird Wissen allen zur Verfügung gestellt? Dazu zählen auch gezielte Infrastrukturmaßnahmen für eine flächendeckende kostengünstige Breitbandversorgung. Genauso fordern wir den Aufbau von frei zugänglichen Archiven mit freilizenzierten Inhalten in offenen Formaten , die mit öffentlichen Mitteln produziert wurden, ganz im Sinne des „Open Access“. Gleiches gilt für öffentlich finanzierte Softwareprojekte. Wichtig ist auch die Frage, wie weit werden ökonomische Interessen der Verwertung neuer Entdeckungen geschützt und wie ermöglicht man gleichzeitig eine breite Teilhabe aller an ihnen?“. Für uns gilt: Auch Geistiges Eigentum verpflichtet. Daher wollen wir eine Modernisierung des Urheber- und Patentrechts.
Wir benötigen ein modernes Urheberrecht, das dem Bedarf von Bildung und Wissenschaft gerecht wird. Dies erreichen wir durch die Förderung alternativer Lizenzen. Wir bekräftigen ausdrücklich unser Bekenntnis zu Creative Commons, zu offenen Formaten und zu den Lizenzen Freier Software. Technologien wie DRM (Digital Rights Management) lehnen wir daher als wettbewerbs- und innovationsfeindlich ab. Wir treten für klare Reformen beim jetzigen Urheberrecht ein, wir fordern deutlich kürzere Laufzeiten und einen Abbau der einseitigen internationalen Abkommen. Für uns muss sich der Urheber wieder jederzeit frei entscheiden können, welchen Schutz er benötigt - und nicht ausschließlich kommerzielle Verwertungsgesellschaften oder Unternehmen für ihn. Die Grüne Marktwirtschaft muss derart gestaltet sein, dass keinerlei Wettbewerbsnachteile entstehen, wenn sich MarktteilnehmerInnen für eine freie Lizenzierung entscheiden.
Heutzutage wirken sich insbesondere Patente immer häufiger als wettbewerbsverzerrend aus und vergrößern globale Ungerechtigkeiten. Wir wollen Patentlaufzeiten dort verkürzen, wo dies zu mehr Innovationsdynamik führt. Zudem gibt es zweifelsohne Bereiche, in denen das Patentsystem durch andere Innovationsregime ergänzt werden muss. Dazu gehören z.B. Medikamente für Krankheiten wie Malaria oder auch ökologische Innovationen, da hier das Patentsystem wegen zu geringer kaufkräftiger Nachfrage oder wegen externer Effekte zu geringe Forschungsanreize setzt. Wir treten deshalb für ein System ein, in dem durch einen staatlich finanzierten Fonds gewisse Grundlagenforschung, besonders im Kampf gegen die momentan verheerendsten Krankheiten und für den Schutz ökologischer Systeme, vorangetrieben bzw. allen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Für uns gilt: Gesundheit vor Patenten. In diesen Bereich gehört auch Software, denn in der Wissensgesellschaft stellt Software ein ebensowichtiges Instrument dar wie der Buchdruck. Softwarepatente beschränken neue technologische Entwicklungen zu sehr, daher sind sie nicht zielführend. Schon heute ist Software durch die bisherigen Gesetze ausreichend geschützt.
Beschlossen auf der BDK November 2007 in Nürnberg
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