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In der BAG Kultur sind vor allem Kommunal- und LandeskulturpolitikerInnen zusammengeschlossen. Diese sind gegenwärtig in ihrer alltäglichen Arbeit immer wieder mit der besonders prekären Situation der Kulturetats und den damit zusammenhängenden Anforderungen von Mittelkürzungen, Einrichtungsschließungen, Prioritätensetzungen, Strukturreformen von Kulturinstitutionen etc. konfrontiert. In der letzten Zeit waren BAG-Sitzungen meines Erachtens zum einen oft überfrachtet mit zu vielen Themen, so dass vieles nur angesprochen aber nicht ausführlicher diskutiert werden konnte. Zum anderen dominierten zumindest teilweise Themen von allgemeiner kulturpolitischer oder bundeskulturpolitischer Bedeutung, aber die kommunale Ebene als Ort der praktischen Alltagsarbeit von KulturpolitikerInnen kam demgegenüber etwas zu kurz. Viele Themen sind wichtig für die Bundeskulturpolitik, aber nicht unbedingt für die praktische Kulturpolitik und Kulturförderung in den Kommunen und Ländern.
Mit den folgenden Überlegungen, die gemeinsam mit den drei BAG-SprecherInnen sowie mit Rainer Bode und Volker Schäfer am 22.10. in Frankfurt andiskutiert worden sind, schlage ich vor, die nächsten drei bis vier BAG-Treffen stärker auf Themen kommunalen kulturpolitischen Handelns zu focussieren.
Dabei geht es zum einen um allgemeine oder verallgemeinerbare Fragen des Umgehens mit den gegenwärtigen „Einsparzwängen“ in den Kommunalhaushalten. Diese gehen über die finanzielle Dimension weit hinaus und thematisieren Grundfragen bündnisgrüner Kulturpolitik. Eine Status-quo-Verteidigungspolitik und die „Kampf dem Kulturabbau“-Rhetorik – vor allem, wenn sich nicht auf die Oppositionsrolle beschränkt wird – greifen hierbei zu kurz. Es geht um inhaltlich begründete Prioritätensetzung und damit um die Frage des Selbstverständnisses von Kulturpolitik bündnisgrüner Akteure innerhalb und außerhalb der Parlamente.
Entlang welcher inhaltlicher Vorstellungen findet gegenwärtige Kulturpolitik statt bzw. sollte sie unseres Erachtens stattfinden? Worin besteht der „öffentliche Auftrag“ der Kulturförderung? Was gehört zur „kulturellen Grundversorgung“, die unberührt bleiben sollte? Was bedeutet die notwendige kulturelle Grundversorgung der unterschiedlichen Altersgruppen und Bildungsschichten für den Bestand und die Ansprüche an Kultureinrichtungen? Brauchen wir hierfür verbindliche, gesetzliche Festlegungen? Müssen wir nicht nur ostdeutschen sondern auch in westdeutschen Ländern umdenken hin auf eine Kulturpolitik der Schrumpfung? Wie können Orientierungspunkte für eine solche Kulturpolitik der „Schrumpfung“ aussehen, wenn sie nicht vermeidbar sein sollte?
Von der Kulturpolitik sind hierzu neue Antworten gefordert, die über das Agieren entlang persönlicher Vorlieben und Interessen hinausgehen und die inhaltlich-konzeptionellen Essentials bündnisgrüner Kulturpolitik betreffen.
Die zweite Dimension der gegenwärtigen „Finanzsituation“ besteht im notwendigen Umbau unserer Kulturlandschaft, in der Strukturreform der Kulturinstitutionen. Diese ist nicht allein aus den erwähnten finanziellen Gründen, sondern auch wegen der weit gehenden ästhetisch-kulturellen Veränderungen notwendig. Dabei geht es auch um das Zusammenwirken der verschiedenen kulturpolitischen und kulturellen Akteure, der öffentlichen, der privaten und der frei gemeinnützigen Träger und ihrer spezifischen Einrichtungen. Das betrifft die großen traditionellen Kultureinrichtungen in besonderem Maße, aber auch die neueren, mit den Grünen und den neuen sozialen Bewegungen entstandenen Kulturformen. Im Zentrum stehen aber die altehrwürdigen Kulturinstitute und hier besonders die Stadt- und Staatstheater, schon allein weil sie in den theatertragenden Städten zwischen 35 und 65 % der Kulturetats benötigen und alle anderen Einsparungen letztlich unwirksam bleiben, wenn hier nicht grundlegend reformiert wird. Was wir dabei allerdings führen müssen ist keine Verzicht- sondern eine Strukturdebatte.
Es sollte in den nächsten BAG-Sitzung meines Erachtens deshalb um zwei Schwerpunkte gehen:
Thema ist also die konkrete Vermittlung inhaltlich konzeptioneller Zielsetzungen, strukturelle Reformen und praktischen Alltagshandelns.
Diese Aspekte getrennt zu diskutieren, wird m. E. fruchtlos bleiben, da sich in der gegenwärtigen Situation der Kulturpolitik drei Krisenphänomene überlappen, die finanzielle Krise der Kommunal- und Landeshaushalte, die konzeptionelle Krise kulturpolitischer Orientierung und Leitideen sowie die strukturelle Krise der Kulturinstitutionen. Wenn wir diese Debatte am konkreten Gegenstand kulturpolitischen Handelns in den Kommunen aber in einem theoretischen Verständnis führen, kann Kulturpolitik auch wieder im Kontext gesellschaftlicher Zielstellungen und inhaltlicher Wertvorstellungen diskutieren werden, woran es in der Vergangenheit öfter gemangelt hat. Gerade weil die gegenwärtige finanzielle Situation der Kulturpolitik so prekär ist und manches Erreichte zur Disposition steht, ist die perspektivische Debatte um Inhalte, Aufgaben und gesellschaftliche Legitimation von Kulturpolitik einerseits und um den strukturellen Umbau unserer Kulturlandschaft andererseits gegenwärtig so dringlich.
III. Ergänzende stichwortartige Thesen
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