Resolution zum aktuellen Zustand von Freiheits- und BürgerInnenrechten
28.10.2001

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht beobachtet seit langem mit wachsender Sorge den stetigen Abbau von Freiheits- und BürgerInnenrechten. Sei es bei der Schleier- oder Rasterfahndung, bei der Videoüberwachung, beim großen Lauschangriff, beimAbhören des Telekommunikationsverkehrs oder bei der Überwachung des Internet.

Auch im Ausländer- und Asylrecht ist ein massiver Abbau der Rechte von ImmigrantInnen zu beklagen. Die erhobenen Forderungen gehen gar bis zu einer Abschaffung des Grundrechts auf Asyl.

Auf europäischer Ebene bestehen mit Europol und dem im Aufbau befindlichen Eurojust Institutionen, die ohne ausreichende Rechtsgrundlage und justizielle Kontrolle agieren. Auch von hier aus droht eine Beschneidung von Freiheits- und BürgerInnenrechten. Besonders in der aktuellen Lage, nach den Terroranschlägen vom 11. September, droht ein weiterer massiver Raubbau an Freiheitsrechten.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratie & Recht ruft dazu auf, dem Abbau von Freiheitsrechten entschiedenen Widerstand entgegenzusetzen und gerade jetzt BürgerInnenrechte zu stärken:

1. Nach der momentanen Sicherheitslage in Deutschland gibt es keinen Anlaß für überstürzten Aktionismus. Maßnahmen des Gesetzgebers müssen nicht durchgepeitscht werden. Außerdem sind die Gesetze zeitlich zu befristen und mit Evaluationsklauseln zu versehen.

2. Gerade in schwierigen Zeiten muß sich ein freiheitlicher und demokratischer Rechtsstaat bewähren. Man verteidigt Freiheiten nicht, indem man sie abaut. Dies gilt auch für den arg in Bedrängnis geratenen Datenschutz und das damit zusammenhängende Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wir bezweifeln im übrigen, daß die Beschneidung von Freiheits- und BürgerInnenrechten die Arbeit der Sicherheitsbehörden verbessern werden. Viel eher sind damit soziale Kontrolle und dadurch ein verstärktes Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu befürchten.

3. Wir lehnen alle Initiativen ab, die unter dem Deckmantel der Terroristenbekämpfung daherkommen, in Wirklichkeit aber andere Ziele verfolgen. Dazu gehört unter anderem die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung.

4. Jede einzelne Maßnahme ist darauf zu prüfen, ob sie erforderlich, geeignet und verhältnismäßig, d.h. insbesondere grundrechtsfest und auch effizient ist. Danach kann es mit BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - auch aus guten historischen Gründen - keine Vermischung von Polizei, Militär und Geheimdiensten geben. Die BAG Demokratie und Recht fordert auch weiterhin die Ab-schaffung von § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen). Die Einführung eines § 129b StGB (Ausdehnung auch auf ausländische Vereini-gungen) lehnen wir strikt ab. Sollte man dennoch an einem neuen § 129b StGB festhalten, so fordern wir, den Begriff der "terroristischen Vereinigung" möglichst eng zu fassen. Außerdem darf nur ein Anwerben - statt eines bloßen Werbens - strafrechtlich sanktioniert werden.

5. Wir plädieren für einen erweiterten Sicherheitsbegriff. Dieser Sicherheitsbegriff erkennt an, daß wir in einer Risikogesellschaft leben und daß Unsicherheit auch ein Teil dieser Gesellschaft ist. Außerdem sind wir der festen Überzeugung, daß Sicherheit nicht nur durch die klassischen polizeirechtlichen Maßnahmen zu erzielen ist. Vielmehr bedarf es einer Stärkung der Zivilgesellschaft. Dazu gehören der Dialog der Kulturen und Integration ebenso wie sozialer Ausgleich und Prävention.


   
 
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