Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzuzg ist auf die Länder übergegangen. Die BAG hat einen Musterentwurf für ein Landesjugendstrafvolzugsgesetz erarbeitet. Der Entwurf geht weit über den Entwurf hinaus, der von neun Bundesländern erabeitet wurde.
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